Wussten Sie, dass 87% aller Fluggäste ihre Entschädigung bei Verspätungen nicht einfordern? Dabei stehen Ihnen bis zu 600 Euro pro Person zu! Ich bin Maja vom Redaktionsteam von urlaubsgefuehl.de und möchte Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Fluggastrechte bei Verspätung durchsetzen.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Sie als Passagier umfassend. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden haben Sie klare Ansprüche auf Verspätungsentschädigung. Das gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten. Alles Wichtige zu Ihren Fluggastrechten bei Verspätung finden Sie kompakt in unserem Ratgeber zum Thema: Fluggastrechte Verspätung.
Familien profitieren besonders von diesen Regelungen. Jedes Familienmitglied hat seinen eigenen Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Flug von Frankfurt nach Barcelona mit vier Stunden Verspätung kann eine vierköpfige Familie 1.600 Euro erhalten.
Viele Airlines berufen sich auf technische Defekte als Ausrede. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Technische Probleme zählen nicht als außergewöhnliche Umstände. Ihre Fluggastrechte bei Verspätung bleiben bestehen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über die EU-Verordnung 261/2004 und Ihre Ansprüche. Sie lernen, wie Sie Ihre Verspätungsentschädigung berechnen und erfolgreich einfordern. Besonders für Familien gibt es wichtige Zusatzrechte, die Sie kennen sollten.
Was sind Fluggastrechte bei Verspätung?
Wenn Ihr Flug sich verspätet, stehen Ihnen als Passagier wichtige Rechte zu. Diese Rechte schützen Sie vor den Unannehmlichkeiten einer Flugverspätung und sichern Ihnen finanzielle Entschädigung sowie praktische Unterstützung zu.
Definition der Fluggastrechte
Fluggastrechte bei Verspätungen umfassen drei Hauptbereiche: Betreuungsleistungen, Erstattungsansprüche und Ausgleichszahlungen. Bei einer Verspätung ab zwei Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Ihr Ausgleichsanspruch greift bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort.

Bedeutung für Passagiere
Diese Rechte bedeuten für Sie konkrete Hilfe im Ernstfall. Sie erhalten nicht nur finanzielle Kompensation, sondern auch praktische Unterstützung während der Wartezeit. Ihr Kompensationsanspruch kann je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro betragen.
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit
- Zwei Telefonate oder E-Mails auf Kosten der Airline
- Hotelübernachtung mit Transfer bei Flügen am nächsten Tag
- Vollständige Ticketerstattung bei Verspätungen über fünf Stunden
Relevanz im Jahr 2025
Die Fluggastrechte gewinnen 2025 an Bedeutung. Steigende Passagierzahlen und komplexere Flugpläne führen zu mehr Verspätungen. Neue digitale Systeme erleichtern Ihnen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Airlines müssen transparenter über Ihre Rechte informieren und schneller auf Entschädigungsforderungen reagieren.
Welche Fluggastrechte gelten in Deutschland?
Als Passagier in Deutschland genießen Sie umfassenden Schutz durch verschiedene rechtliche Regelungen. Diese Rechte sichern Ihnen bei Flugproblemen eine Airline-Entschädigung zu. Die wichtigste Grundlage bildet dabei eine europäische Verordnung, die für alle Flüge ab deutschen Flughäfen gilt.
EU-Verordnung 261/2004
Die EU-Verordnung 261/2004 ist Ihr stärkster Verbündeter bei Flugproblemen. Sie gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten – egal ob Sie mit Lufthansa, Ryanair oder einer Airline aus Übersee fliegen. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland greift die Verordnung nur, wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft unterwegs sind.
Diese Verordnung garantiert Ihnen klare Ansprüche bei Verspätungen über drei Stunden, bei Flugannullierung oder Überbuchung. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.
Nationale Regelungen
Neben der EU-Verordnung 261/2004 schützt Sie in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Diese Behörde überwacht die Einhaltung Ihrer Rechte und nimmt Beschwerden entgegen. Deutsche Gerichte haben die europäischen Regeln in vielen Urteilen zugunsten der Passagiere ausgelegt.
Ausnahmen und Sonderfälle
Nicht immer steht Ihnen eine Airline-Entschädigung zu. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schweren Unwettern, Vogelschlag oder Vulkanasche entfällt der Anspruch. Interessant wird es bei Streiks: Streiken Piloten oder Kabinenpersonal der gebuchten Airline, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Bei Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal gehen Sie leer aus.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ihre Rechte als Fluggast greifen in verschiedenen Situationen. Die EU-Verordnung schützt Sie bei Flugverspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Nicht jede Verspätung berechtigt Sie zu einer finanziellen Entschädigung. Die genauen Bedingungen sind klar geregelt.
Verspätung ab drei Stunden
Eine verspätete Ankunft von mindestens drei Stunden am Zielflughafen berechtigt Sie zur Entschädigung. Die Zeit wird ab dem Öffnen der Flugzeugtüren gemessen. Bei Flugverspätungen erhalten Sie je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.
Annullierte Flüge
Bei Flugannullierungen kommt es auf den Zeitpunkt der Information an:
- Mehr als 14 Tage vorher: keine Entschädigung
- 7-13 Tage vorher: Entschädigung nur bei erheblichen Zeitverschiebungen des Ersatzflugs
- Weniger als 7 Tage: Anspruch bei geringen Abweichungen vom ursprünglichen Flugplan
Zunehmende Verspätungen
Nichtbeförderung wegen Überbuchung führt automatisch zu Entschädigungsansprüchen. Airlines müssen Ihnen sofort Ihre Rechte mitteilen. Bei technischen Defekten oder Streiks gelten besondere Regeln. Extreme Wetterbedingungen befreien die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätungen?
Die Höhe Ihrer Verspätungsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Flugverspätungen haben Sie als Passagier klare Rechte auf finanzielle Entschädigung. Die EU-Verordnung legt genaue Beträge fest, die Sie bei erheblichen Verspätungen beanspruchen können.
Entschädigungsbeträge im Überblick
Die Verspätungsentschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Kilometer erhalten Sie 250 Euro pro Person. Für Mittelstreckenflüge über 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU beträgt Ihr Ausgleichsanspruch 400 Euro. Bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer haben Sie einen Kompensationsanspruch von 600 Euro.
| Flugstrecke | Entschädigung | Reduzierung möglich bei |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | Verspätung unter 2 Stunden |
| 1.500-3.500 km | 400 € | Verspätung unter 3 Stunden (200 €) |
| Über 3.500 km | 600 € | Verspätung unter 4 Stunden (300 €) |
Faktoren, die die Höhe beeinflussen
Die tatsächliche Höhe Ihres Ausgleichsanspruchs kann variieren. Bei Nichtbeförderung oder wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung anbietet, können die Beträge halbiert werden. Dies gilt besonders, wenn die Verspätung am Zielort unter bestimmten Zeitgrenzen bleibt.
Beispiele aus der Praxis
Eine vierköpfige Familie aus Berlin erlebte bei ihrem Flug nach Madrid eine Verspätung von über drei Stunden. Da die Strecke etwa 1.800 Kilometer beträgt, erhielt jedes Familienmitglied einen Kompensationsanspruch von 400 Euro. Die gesamte Verspätungsentschädigung belief sich auf 1.600 Euro. Wichtig ist, dass auch Kinder und Kleinkinder mit eigenem Sitzplatz den vollen Betrag erhalten.
Was müssen Sie für eine Entschädigung unternehmen?
Wenn Ihr Flug verspätet war oder ausgefallen ist, steht Ihnen möglicherweise eine Airline-Entschädigung zu. Der Weg zu Ihrem Ausgleichsanspruch mag kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorgehensweise können Sie Ihre Fluggastrechte Verspätung erfolgreich durchsetzen. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen genau, was Sie tun müssen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kontaktieren Sie zuerst direkt die ausführende Fluggesellschaft über deren Online-Kontaktformular. Wenden Sie sich nicht an den Ticketverkäufer oder das Reisebüro – nur die Airline selbst ist für Ihre Airline-Entschädigung zuständig. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung vom Bodenpersonal an, die den genauen Grund enthält.
Nutzen Sie Musterbriefe für Ihre Schadenersatzforderung. Diese finden Sie bei Verbraucherschutzorganisationen. Bleiben Sie sachlich und nennen Sie alle relevanten Flugdaten. Falls die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Wichtige Dokumente und Nachweise
Sammeln Sie alle Belege für zusätzliche Ausgaben:
- Quittungen für Verpflegung und Getränke
- Hotelrechnungen bei Übernachtungen
- Taxiquittungen oder Mietwagenabrechnungen
- Screenshots von Online-Formularen
- Boardingkarten und Buchungsbestätigungen
Fristen beachten
Ihr Ausgleichsanspruch verjährt nach drei Jahren. Reichen Sie Ihre Forderung zeitnah ein, um Ihre Fluggastrechte Verspätung nicht zu verlieren. Dokumentieren Sie jeden Kontakt mit der Airline sorgfältig für spätere Nachweise.
💡 Tipp: Falls Sie Ihre Entschädigung nicht selbst bei der Airline einfordern möchten, können spezialisierte Anbieter wie AirHelp für Sie tätig werden. Das Unternehmen setzt Ihre Fluggastrechte professionell durch – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko, denn die Vergütung erfolgt nur bei Erfolg
Insbesondere für Familien: Zusätzliche Rechte
Reisen mit der Familie kann bei einer Flugverspätung besonders belastend sein. Die gute Nachricht: Ihre Kinder haben die gleichen Fluggastrechte Verspätung wie Sie selbst. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied einzeln Anspruch auf Verspätungsentschädigung hat – vom Baby bis zum Teenager.
Kinder und Fluggastrechte
Jedes Kind mit eigenem Sitzplatz hat bei einer Flugverspätung dieselben Rechte wie erwachsene Passagiere. Die Entschädigung wird pro Person berechnet, unabhängig vom Alter. Bei einer vierköpfigen Familie können sich die Beträge schnell summieren:
| Flugstrecke | Entschädigung pro Person | Gesamtbetrag Familie (4 Personen) |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | 1.000 € |
| 1.500 – 3.500 km | 400 € | 1.600 € |
| Über 3.500 km | 600 € | 2.400 € |
Anspruch bei Gruppenreisen
Bei Familienreisen gelten Ihre Fluggastrechte Verspätung für die gesamte Gruppe. Die Airline muss Ihre Familie gemeinsam unterbringen, wenn eine Übernachtung notwendig wird. Getrennte Hotelzimmer können Sie ablehnen – Sie haben Anspruch auf eine familiengerechte Unterbringung.
Kinderbetreuung am Flughafen
Die Betreuungsleistungen bei Flugverspätung umfassen auch kindgerechte Verpflegung. Airlines müssen Babynahrung, Kindersitze und Wickelmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Sie erhalten kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, um Verwandte zu informieren. Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Zugang zu Aufenthaltsräumen mit Spielbereichen für Kinder.
Wie berechnet man Verspätungen?
Die korrekte Berechnung einer Flugverspätung ist entscheidend für Ihren Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004. Viele Passagiere wissen nicht genau, welche Zeiten wirklich zählen und wie die Wartezeiten berechnet werden. Diese Informationen sind besonders wichtig, wenn Sie Ihre Rechte bei einer verspäteten Ankunft geltend machen möchten.
Zeitrahmen der Flugdaten
Für die Berechnung Ihrer Entschädigung ist ausschließlich die verspätete Ankunft am Zielflughafen relevant. Die planmäßige Ankunftszeit wird mit der tatsächlichen Ankunftszeit verglichen. Als Ankunft gilt der Moment, wenn mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und Sie das Flugzeug verlassen können.
Internationaler Vergleich
Die Betreuungsleistungen bei einer Flugverspätung hängen von der Flugstrecke ab:
- Bei Strecken bis 1.500 km: ab 2 Stunden Wartezeit
- Bei Strecken über 1.500 km innerhalb des EWR oder 1.500-3.500 km außerhalb: ab 3 Stunden
- Bei Flügen über 3.500 km: ab 4 Stunden
Besondere Umstände und deren Einfluss
Bei einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie ein wichtiges Wahlrecht. Sie können zwischen dem verspäteten Flug oder einer vollständigen Ticketerstattung wählen. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Sie umfassend, unabhängig von den Gründen der verspäteten Ankunft. Beachten Sie, dass außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen die Airline von der Entschädigungspflicht befreien können.
Mögliche Herausforderungen bei der Beantragung
Die Beantragung einer Airline-Entschädigung kann einige Hürden mit sich bringen. Viele Passagiere geben auf, bevor sie ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese Hindernisse überwinden und Ihre Rechte erfolgreich geltend machen.
Unterschiede zwischen Airlines
Jede Fluggesellschaft hat eigene Verfahren für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen. Die ausführende Airline ist für Ihre Airline-Entschädigung zuständig, nicht die Gesellschaft, bei der Sie gebucht haben. Bei Umsteigeverbindungen mit verschiedenen Airlines wird die Situation komplexer.
| Airline-Typ | Bearbeitungszeit | Häufige Probleme |
|---|---|---|
| Billigfluglinien | 8-12 Wochen | Schwer erreichbarer Kundenservice |
| Traditionelle Airlines | 4-8 Wochen | Komplexe Formulare |
| Charter-Airlines | 6-10 Wochen | Verweis auf Reiseveranstalter |
Umgang mit Kommunikationsproblemen
Viele Airlines reagieren nicht oder nur verzögert auf Anfragen zur Flugannullierung oder Nichtbeförderung. Dokumentieren Sie jeden Kontakt schriftlich. E-Mails sind besser als Telefonate, da Sie einen Nachweis haben. Setzen Sie klare Fristen von 14 Tagen für eine Antwort.
Tipps zur Behebung von Ablehnungen
Airlines lehnen Anträge oft mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ ab. Prüfen Sie diese Begründung kritisch. Technische Defekte gelten normalerweise nicht als außergewöhnliche Umstände. Die Airline muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
- Fordern Sie konkrete Belege für die genannten Gründe an
- Verweisen Sie auf ähnliche Gerichtsentscheidungen
- Drohen Sie mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle
- Behalten Sie alle Originalbelege und Bordkarten
Buchen Sie Ersatzflüge nur nach Rücksprache mit der Airline um. Eigenständige Umbuchungen können dazu führen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Bleiben Sie hartnäckig – Ihre Rechte bei Flugannullierung sind gesetzlich verankert.
Unterstützung durch Verbraucherzentralen
Wenn Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte Verspätung nicht weiterkommen, stehen Ihnen verschiedene Verbraucherzentralen zur Seite. Diese Organisationen bieten kostenlose Unterstützung und helfen Ihnen dabei, Ihren Kompensationsanspruch erfolgreich geltend zu machen.
Angebote für Ratsuchende
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland unterstützt Sie kostenlos bei Beschwerden gegen Airlines aus der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Ein besonders praktisches Angebot ist das Selbst-Hilfe-Tool (S.H.T.), mit dem Sie individuelle Musterbriefe für Ihren Ausgleichsanspruch erstellen können.
Die Verbraucherzentralen warnen vor falschen Airline-Hotlines und Abzockversuchen. Prüfen Sie immer die Echtheit der Kontaktdaten, bevor Sie persönliche Informationen weitergeben.
Rechtsberatung bei Konflikten
Bei komplexeren Fällen bieten die Verbraucherzentralen auch weitergehende Rechtsberatung an. Diese Dienste helfen Ihnen bei:
- Bewertung Ihrer Ansprüche auf Fluggastrechte Verspätung
- Formulierung rechtssicherer Schreiben
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Information über alternative Streitbeilegungsverfahren
Nützliche Ressourcen und Links
Für Ihren Ausgleichsanspruch stehen verschiedene hilfreiche Materialien zur Verfügung:
| Ressource | Beschreibung | Verfügbarkeit |
|---|---|---|
| PDF-Broschüre EU-Fluggastrechte | Umfassende Übersicht aller Rechte | Kostenloser Download |
| Selbst-Hilfe-Tool | Automatische Musterbrieferstellung | Online verfügbar |
| Newsletter | Reisetipps und Betrugswarnungen | Monatlich per E-Mail |
| Insolvenz-Informationen | Hilfe bei Airline-Pleiten | Aktuelle Updates |
Der Newsletter der Verbraucherzentrale erfreut sich großer Beliebtheit und verzeichnete zuletzt über 1.000 neue Abonnenten. Er informiert Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen bei Fluggastrechten und warnt vor Betrugsmaschen.
Was tun, wenn Airlines nicht reagieren?
Wenn Sie trotz berechtigter Ansprüche auf Verspätungsentschädigung keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Nach zwei Monaten Wartezeit oder bei ungerechtfertigter Ablehnung sollten Sie aktiv werden. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht gleich vor Gericht ziehen.
Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) bietet kostenlose Hilfe bei Streitigkeiten. Diese unabhängige Stelle vermittelt zwischen Ihnen und der Airline. Der Vorteil: Das Verfahren ist für Sie gebührenfrei und dauert meist nur wenige Wochen.
Bei grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der EU hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Wichtig ist dabei die schriftliche Dokumentation aller bisherigen Kontaktversuche mit der Airline.
Möglichkeiten der rechtlichen Schritte
Falls die Schlichtung erfolglos bleibt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Bei Flugannullierung oder Nichtbeförderung haben Sie klare Ansprüche nach EU-Recht. Ein Anwalt für Reiserecht kann Ihre Chancen einschätzen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Beispiele erfolgreicher Ansprüche
Zahlreiche Passagiere haben bereits erfolgreich ihre Rechte durchgesetzt. Ein Familienvater aus München erhielt nach Schlichtungsverfahren 1.600 Euro für eine verspätete Urlaubsreise. Eine Geschäftsreisende aus Hamburg bekam ihre volle Entschädigung erst nach anwaltlichem Schreiben – dann aber innerhalb von 14 Tagen.
Zukünftige Entwicklungen der Fluggastrechte
Die Fluggastrechte stehen vor spannenden Veränderungen. Während die EU-Verordnung 261/2004 auch 2025 ihre Gültigkeit behält, erwarten Sie neue Anpassungen und Erweiterungen. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur Fluggastrechte Verspätung, sondern auch den Umgang mit besonderen Bedürfnissen von Reisenden.
Änderungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 bleiben Ihre Grundrechte bei verspätete Ankunft bestehen. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Sie weiterhin bei allen Flügen innerhalb der EU. Besondere Aufmerksamkeit erhalten Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Sie profitieren von kostenloser Unterstützung an Flughäfen, die Sie 48 Stunden vor Abflug anmelden müssen.
Diskussionen auf EU-Ebene
Die Europäische Union diskutiert weitere Verbesserungen der Fluggastrechte. Diese Gespräche fokussieren sich auf erweiterte Unterstützungsleistungen:
- Begleitung durch Check-in und Sicherheitskontrolle
- Hilfe beim Ein- und Ausstieg
- Umsteigeunterstützung bei Anschlussflügen
- Transport von Mobilitätshilfen
- Mitnahme zertifizierter Blindenhunde
Auswirkungen auf die Reisenden
Diese Entwicklungen bringen konkrete Vorteile für Sie. Bei elektrischen Rollstühlen klären Sie den Batterietyp vorab mit Ihrer Airline. Die erweiterten Rechte garantieren Ihnen barrierefreies Reisen ohne Zusatzkosten.
| Leistung | Kosten | Voranmeldung |
|---|---|---|
| Flughafenassistenz | Kostenfrei | 48 Stunden |
| Mobilitätshilfen-Transport | Kostenfrei | Bei Buchung |
| Begleithund-Mitnahme | Kostenfrei | 48 Stunden |
Die EU-Verordnung 261/2004 entwickelt sich stetig weiter. Ihre Rechte bei Fluggastrechte Verspätung werden gestärkt, während neue Regelungen für spezielle Bedürfnisse entstehen. Diese Änderungen machen das Fliegen für alle Passagiere zugänglicher und fairer.
Fazit: Ihre Rechte und Ansprüche nutzen
Als Fluggast haben Sie klare Rechte bei einer Flugverspätung. Diese Rechte sollten Sie kennen und nutzen. Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengefasst. Mit diesem Wissen können Sie Ihren Ausgleichsanspruch erfolgreich durchsetzen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Kompensationsanspruch. Das bedeutet bei einer vierköpfigen Familie bis zu 2.400 Euro Entschädigung.
Neben dem finanziellen Ausgleich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und die Möglichkeit zu telefonieren. Bei Übernachtungen muss die Airline ein Hotel bezahlen. Diese Leistungen erhalten Sie auch bei außergewöhnlichen Umständen.
Ihr Umgang mit Verspätungen
Wenden Sie sich direkt an die ausführende Fluggesellschaft. Sammeln Sie alle Belege und lassen Sie sich die Verspätung schriftlich bestätigen. Fotografieren Sie die Anzeigetafeln am Flughafen. Diese Nachweise brauchen Sie für Ihren Kompensationsanspruch.
Reagiert die Airline nicht auf Ihre Forderung, nutzen Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Diese arbeitet kostenlos und vermittelt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Viele Fälle werden so ohne Anwalt gelöst.
Erinnerungen für zukünftige Reisen
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen mindestens drei Jahre auf. Die Verjährungsfrist für Ihren Ausgleichsanspruch beträgt drei Jahre. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Airline und machen Sie Fotos von wichtigen Dokumenten.
Informieren Sie sich vor der Reise über Ihre Rechte bei einer Flugverspätung. Speichern Sie wichtige Telefonnummern in Ihrem Handy. So sind Sie für den Ernstfall vorbereitet und können Ihre Ansprüche direkt am Flughafen anmelden.
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